Dienstag, 29. Mai 2012

Saisonkennzeichen und KFZ Zulassung - viele wichtige Infos

Bei kfzversicherungsvergleich.net kann man einen KFZ Versicherungsgsvergleich und viele wichtige Tipps rund um die kfzversicherung... Saisonkennzeichen usw... holen.

Was ist ein Saisonkennzeichen ?

Ein Saisonkennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für Kraftfahrzeuge. Dieses Kennzeichen ist nur über eine bestimmte Zweitspanne und somit nur ein paar Monate gültig. Der Besitzer des Kraftfahrzeugs kann eine Frist zwischen zwei und elf Monaten wählen. Im Vergleich zu herkömmlichen Kennzeichen darf man das Kraftfahrzeug nur in den angegebenen Monaten im Straßenverkehr zu bewegen.

Das Saisonkennzeichen erkennt man durch den zusätzlichen Aufdruck zweier Zahlen die den Anfangsmonat sowie den Endmonat angeben und zwischen eins und zwölf, getrennt durch einen waagerechten Strich liegen. Gerechnet wird immer in vollen Monaten.

Am häufigsten werden die Saisonkennzeichen bei Krafträdern, Cabrios, Trikes oder ähnlichen Gefährten genutzt, denn diese Fahrzeuge werden meistens nur über die Sommermonate genutzt.
Das Saisonkennzeichen hat einige Vorteile. Es erspart dem Versicherungsnehmer, jedes Jahr aufs Neue sein Fahrzeug anmelden und es entfallen verwaltungstechnische Schritte wie das explizite Abmelden des Fahrzeugs und es bietet steuerliche wie finanzielle Vorteile, da man nicht über das ganze Kalenderjahr hinweg seine Beiträge zu entrichten hat, sondern nur anteilig für die Laufzeit des Saisonkennzeichens. 

Was braucht man bei der KFZ Zulassung? 

Das Fahrzeug muß als erstes bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Der Versicherungsschutz läuft nämlich erst ab der Anmeldung . Eine Ausnahme besteht nur für die direkte Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle dafür wird aber ein Kurzzeitkennzeichen benötigt.

Welche Unterlagen man bei der Zulassungsstelle vorlegen muß, hängt immer von der Art des Fahrzeugs das angemeldet werden soll zusammen.

Wer zum Beispiel sein Auto anmelden möchte, braucht dazu nicht nur den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sowie den Fahrzeugbrief, sondern braucht auch eine Deckungskarte (eVB) seiner Kfz Versicherung. In einigen Bundesländer wird auch eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl verlangt.

Eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung muß auch eingereicht werden, sofern es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt und wenn dieses zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet war so müssen auch die alten Kennzeichen mitgenommen werden. Für stillgelegte Fahrzeuge gilt das Gleiche, nur dass auch die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden muss. Gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland können darüber hinaus nur angemeldet werden, wenn ein Vollgutachten sowie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Die An-und Abmeldung eines Fahrzeuges kann auch durch Dritte vorgenommen werden. Die Abmeldung des Fahrzeugs durch Dritte ist eigentlich völlig unproblematisch jedoch zur Anmeldung braucht man eine Vollmacht des Fahrzeughalters, denn ohne diese Vollmacht wird die Anmeldung nicht stattfinden. Falls die Anmeldung des Fahrzeuges durch einen Minderjährigen erfolgen soll, ist dies nur möglich, wenn eine schriftliche Einwilligungserklärung sowie auch die Personalausweise der Erziehungsberechtigten eingereicht wurden.






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